Rechnen Sie mit dem Finanzamt ab
Steuerberatung für Privatpersonen, Arbeitnehmer und Vermieter
Jedes Jahr wieder zum 31. Mai. Belege sortieren, Zahlen eintragen. Haben Sie alles richtig gemacht? Sparen Sie Zeit und schonen Sie Ihre Nerven. Bevor Sie stundenlang mit Ihrer Einkommensteuererklärung beschäftigen.
Ich habe eine gute Nachricht für Sie. Im Schnitt erhalten Sie über 1.000 EUR vom Finanzamt zurück, nur wenn Sie eine Steuererklärung einreichen. Das belegen durchgeführte seriose Studien.
Was können Sie tun, um das Geld nicht zu verschenken?
Option 1:
Sie laden sich das kostenlose Programm von der Finanzverwaltung herunter. Nur unterschätzen Sie nicht den Zeitaufwand.
Denn das Programm zu bedienen ist nur die halbe Wahrheit. Sie müssen sich damit auskennen, welche Kosten Sie in Ihrer Steuererklärung ansetzen können.
Nein, es braucht eine Menge steuerliche Fitness, um die Steuererklärung mit dem Programm zu erstellen.
Option 2:
Sie rufen einen guten Freund an, der seine „Steuererklärung“ selber erstellt hat.
Nicht die schlechteste Idee. Denn am Stammtisch hat dieser gute Freund immer mit seiner „hohen“ Steuererstattung gepralt. Dann kann er das doch auch für Sie erstellen.
Aber, dass ist leider verboten. Ihr Freund würde sich strafbar machen. Denn §5 des Steuerberatungsgesetzes sagt, „Andere als Steuerberater, Rechtsanwälte dürfen nicht geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen.“
Nein, es muss einen anderen Weg geben.
Und hier ist er:
Ist Option 1, das Programm von der Finanzverwaltung zu nutzen zu zeitaufwendig. Dann lassen Sie uns Ihre Einkommensteuererklärung erstellen.
Wir sagen Ihnen welche Einnahmen Sie überhaupt versteuern müssen und welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können.
Nachdem wir die Erklärung erstellt haben, erhalten Sie von uns eine Kopie der Steuererklärung sowie eine vorläufige Berechnung, damit Sie sehen können, welche Erstattung gegebenenfalls auch Nachzahlung Sie rechnen müssen.
Wie funktioniert die Einkommensteuererklärung mit uns?
Sie werden sich wünschen, dass wir Ihre Steuererklärung schon viel früher erstellt hätten!
geringer Zeitaufwand
Lassen Sie es mich genau zusammenfassen, was Sie tunen müssen. Wenn wir Ihre Steuererklärung das erstemal bearbeiten. Anrufen und ein Erstgespräch vereinbaren. Unterlagen zusenden. Fertig. Ab dem zweiten mal. Unterlagen zusenden und fertig.
Ich glaube, dass Sie kaum mehr Zeit sparen können.
Persönliche Sicherheit gegenüber dem Finanzamt
Wir wissen, welche Kosten Sie ansetzen können, damit wir ein optimales steuerliches Ergebnis herausholen. So verschenken Sie keine Kosten. Ganz im Vertrauen. Prüfer vom Finanzamt haben mir bestätigt, dass Sie schon prüfen, wer die Steuererklärung erstellt hat. Und naja, wenn die vom Steuerberater kommt, ist das schon ein Vorteil. Sie profitieren von unseren jahrelangen Erfahrungen in diesem Bereich.
Abruf Ihrer Belege vom Finanzamt – jetzt ganz neu
Was weiß das Finanzamt schon von Ihnen? Viele Unternehmen, wie z.B. Ihr Arbeitgeber oder auch Ihre Krankenkasse melden heute schon Belege an das Finanzamt. Wir rufen diese Belege vom Finanzamt ab, sodass wir diese Daten mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen vergleichen können. Solltes es zu Abweichungen gekommen seien, das passiert leider häufiger als man denk, können wir sofort regieren.Rückfragen vom Finanzamt werden von uns geklärt
Leider kann es schonmal vorkommen, auch bei unseren Erklärungen, dass der Finanzbeamte noch Rückfragen hat. Diese werden von uns telefonisch geklärt. Das heißt, Sie haben in diesem Fall schon wieder Zeit gewonnen.Abgabefrist (31.05.) verpasst?
Gehören Sie zu den Selbstständigen die jedes Jahr die lästigen Fristen zur Abgabe beim Finanzamt versäumen? Die Finanzämter sind nicht großzügig, wenn es um Fristverlängerung geht. Damit Sie nicht mit Verspätungszuschlägen rechnen müssen, stellen wir für Sie die Fristverlängerung bis zum 31.12. des Jahres.Bevorzugte Bearbeitung beim Finanzamt
Ihre Steuererkärung wird von uns nach der Bearbeitung umgehend (ohne Zeitverlust) an das Finanzamt übermittelt, im sog. ELSTER II Verfahren. Die Finanzämter aller Bundesländer sind angewiesen, elektronische Steuererklärungen bevorzugt zu bearbeiten.
Keine Investition in Software und umständliche Updates
So gut die Programm heute auch sind. CD reinschieben und alles ist OK, das geht leider vielfach so nicht. Nachdem die Software installiert ist kommen die Updates und Updates und Updates. Bei uns müssen Sie keinen Cent für Software und unötige Zeit für Updates investieren.
und es kommt noch besser
BONUS I
Verlängerung Abgabefrist beim Finanzamt
Abgabefrist für die Steuererklärung ist der 31.05.
Wir verlängen kostenlos die Abgabefrist beim Finanzamt auf den 31.12. So gewinnen Sie noch etwas Zeit und müssen nicht mit einen Verspätungszuschlag rechnen.
BONUS II
Abruf Ihrer Belege vom Finanzamt
Wir beantragen bei Finanzamt kostenlos, dass Ihre elektronisch Belege an uns übertragen werden. So erhalten wir z.B. Ihre Jahreslohndaten vom Arbeitgeber. Das hat den ganz großen Vorteil, dass wir wissen, welche Informationen das Finanzamt über Sie hat.
Unterlagen verloren?
Dieser neue Dienst ist auch sehr gut, sofern sie Unterlagen verloren haben. Sie müssen dann keine Ersatzbescheinigung besorgen. Wir holen uns dann einfach den Beleg vom Finanzamt.
Starten Sie mit einem
kostenlosem Erstgespräch
Sprechen wir darüber, wie ich Ihre Einkommensteuer optimieren kann
Ich bin Lutz Phillipp Spieker, Steuerberater und Dozent für Steuerrecht. Sie sind hier goldrichtig, wenn Sie:
Sie können mich einfach jetzt anrufen: