Steuerberater Online deutschlandweit

Der-Steuerberater.com I Dein Steuerberater

Rufen Sie uns an: 05531-7064270
Online-Betreuung   I   Online-Portal   I   FiBu1-Login

  • Startseite
  • Über Uns
  • Steuer-Kompass
  • Steuer-Tipps
  • Wie kann ich helfen?
  • Preise
  • Kontakt
Aktuelle Seite: Startseite / Arbeitnehmer / Arbeitnehmer-Zeugnis

Arbeitnehmer-Zeugnis

23. September 2016 von Lutz Spieker

Sie dürfen in einem Arbeitszeugnis nicht lügen und auch nichts Negatives über Ihren Mitarbeiter schreiben. Sie müssen auch die Schwächen und Fehler positiv umschreiben. Daraus hat sich eine Art "Zeugnisgeheimsprache" entwickelt.

Zeugnis, was darf man auf keinen Fall reinschreiben!

Zeugnisse gibt es als sogenannte Schlusszeugnisse (bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) und als Zwischenzeugnisse (bei noch laufendem Arbeitsverhältnis). Ist der Mitarbeiter mit dem Zeugnis nicht zufrieden, kann er ein neues Zeugnis verlangen, und zwar mit dem Ursprungsdatum. Kein Arbeitgeber darf ins Zeugnis schreiben, dass ein Mitarbeiter sehr stressanfällig war oder regelmäßig die Nerven verlor, sobald Arbeit außerhalb der Routine auf ihn zukam. Schweigen Sie einfach zu diesem Punkt. Denn wenn Sie aus Gefälligkeit ehemaligen Mitarbeitern "hohe Belastbarkeit" bescheinigen, könnten Sie sich dem neuen Arbeitgeber gegenüber, der auf das Zeugnis vertraut, schadenersatzpflichtig machen.


Fehlzeiten, Fehltritte, Vergehen...

Sie dürfen auch keine Fehlzeiten wegen Krankheit erwähnen. Tun Sie es dennoch, kann der Mitarbeiter ein neues Zeugnis verlangen, es sei denn, die Feghltage machten mehr als die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit aus. Sie müssen wegen Ihrer Haftung gegenüber möglichen neuen Arbeitgebern Fehltritte und Vergehen im Zeugnis nennen. Absolut umumgängliche Voraussetzung aber: Die Straftaten hatten mit dem Beruf und er Tätigkeit zu tun. So muss beispielsweise die Untreue eines Buchhalters erwähnt werden, ebenso die Trunkenheitsfahrt eines Außendienstmitarbeiters mit Dienstfahrzeug. Nicht im Zeugnis zu suchen aber hat die Tatsache, dass der Buchhalter mit seinem Privatwagen betrunken gefahren ist.


Krankheit ist nicht gleich Krankheit

Gesundheitliche Probleme dürfen nur dann im Zeugnis stehen, wenn Sie endgültig sind, also nicht gebessert oder geheilt werden können, und die Krankheit muss die Leistung des Mitarbeiters auf Dauer deutlich reduzieren.


Entlassungsgründe nennen, bitte nur auf Wunsch...

Entlassungsgründe dürfen Sie nur dann nennen, wenn es der Mitarbeiter wünscht. Eine fristlose Kündigung darf im Zeugnis nicht als solche bezeichnet werden. Allein die Tatsache, das ein Arbeitnehmer nicht zu einem "üblichen" Kündigungstermin ausgeschieden ist ("krummes" Auscheidungsdatum) zeigt jedem versierten Zeugnisleser ohnehin die fristlose Kündigung an.


Zwischenzeugnis, ja, nein, vielleicht?!

Wenn ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis haben will, dann reagieren manche Arbeitnehmer ablehnend. Dabei müssen Sie wegen Ihrer Fürsorgepflicht dem Mitarbeiterwunsch nachkommen. Allerdings können Sie darauf bestehen, dass er seinen Wunsch begründet. Als "gute" Gründe für ein Zwischenzeugnis gelten ein Wechsel des Vorgesetzen, die Versetzung oder Beförderungdes Arbeitnehmers, das Ablaufen einer längeren Probezeit, Reorganisation des Unternehmens, ein Betriebsübergang, freiwilliger Wehrdienst oder Erziehunhgsurlaub.

Enter your text here...

Das könnte Sie auch interessieren

  • 3 häufige Fehler beim Inflationsprämie I 3.000 EUR steuerfrei für Arbeitnehmer auszahlen
    3 häufige Fehler beim Inflationsprämie I 3.000 EUR…

Kategorie: Arbeitnehmer, Unternehmer

Wobei brauchen Sie Unterstützung?

  • Allgemein
  • Arbeitnehmer
  • Lohn
  • PKW
  • Unternehmer

Neuste Artikel

  • Alles was du 2023 über Photovoltaikanlagen & Steuern wissen musst I Steuerberater erklärt
  • Macht ChatGPT bald die Steuererklärung? Steuerberater VS. Künstliche Intelligenz
  • Rücklagenkonto für das Finanzamt: So klappt es endlich (Einfacher Trick)
  • SCHNELL SEIN! 2 Steuertipps für 2022
  • Jetzt schnell sein! Steuern auf Photovoltaik (Dramatische Änderung)

Über Uns

Lutz SpiekerMein Name ist Lutz Phillipp Spieker. Ich bin selbständiger Steuerberater und Dozent für Steuerrecht.

„Der-Steuerberater.com“ ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um kostengünstige und faire Steuerberatungsleistung geht und das deutschlandweit. Über unsere sichere Onlinebetreuung sind wir innerhalb von wenigen Minuten bei Ihnen. Klug Steuern sparen!

Mehr Steuerwissen?

https://vimeo.com/455417009?loop=0

So stellst Du Dein Business auf steuerliche sichere Beine. Dieser Kurs zeigt Dir die vielen Fallstricke – Lösungen inklusive!

-> Jetzt bestellen!

 

Juristische Informationen

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt

Online Portale vom Steuerberater

  • Steuer-Tipps
  • Online Gebührenrechner
  • Online Betreuung
  • Online Portal
  • Online Buchhaltung FiBuOne.de
  • Online Gehaltsrechner
Der-Steuerberater.com I Carl-Hampe-Straße 15 I 37603 Holzminden I info@der-steuerberater.com I Telefon 05531-7064270