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Aktuelle Seite: Startseite / Unternehmer / Einnahmen vergessen = Steuerfahndung

Einnahmen vergessen = Steuerfahndung

3. September 2016 von Lutz Spieker

Ein Fall aus der Praxis der zeigt, wie das Finanzamt aktuell tickt.

Diese Woche saß ich mit einen Mandanten in der Schlussbesprechung.

Der Mandant hat einen kleinen Gewerbebetrieb und vermietet weiterhin eine Wohnung.

Im Rahmen der Betriebsprüfung ist aufgefallen, dass umlagefähige Mieteinnahmen nicht erklärt worden sind. Das sind zum Beispiel die Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren und bestimmte Versicherung die dem Mieter in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall wurden 1.920 € nicht angegeben.

Die Folge war, dass das Finanzamt sofort ein Strafverfahren eingeleitet hat, da Einnahmen gefehlt haben. Hier sieht man, wie schnell das Finanzamt wegen fehlender Einnahmen ein Strafverfahren einleitet.

Hintergrund ist, dass der Betriebsprüfer nicht die Entscheidung darüber trifft, ob Sachverhalte strafrechtlich zu würdigen sind, sondern die Straf- und Bußgeldstelle diese Überprüfung vornimmt.

Es ist wichtig, dass sie immer alle Einnahmen dem Finanzamt gegenüber erklären. Legen Sie uns immer alle Belege vor, dass gegebenenfalls eine Prüfung von uns vorgenommen wird. Insbesondere dann, wenn sie der Meinung sind, dass Einnahmen steuerfrei sind.

PS

Das Strafverfahren konnte in diesem Fall sofort eingestellt werden, da dem fehlenden Einnahmen von 1.920 € gleichzeitig nicht angegebene Heizkosten von ca. 2.000 € gegenüberstanden. So ist am Ende alles gut ausgegangen.



Kategorie: Arbeitnehmer, Unternehmer

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Lutz SpiekerMein Name ist Lutz Phillipp Spieker. Ich bin selbständiger Steuerberater und Dozent für Steuerrecht.

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