Kennen Sie James Ritty?
Er hat eine geniale Erfindung entwickelt.
James hatte in Ohio ein Saloon so um 1870. Der sehr gut lief. Nur am Ende des Tages war immer kein Geld in der Kasse. Einige Mitarbeiter haben sich wohl daran bedient.
Das machte James richtig fertig, sodass er eine Schiffsreise unternahm.
Bei einer Bootsbesichtigung ist ihm im Maschinenraum ein Monometer aufgefallen, welches die Umdrehungen der Schiffsschraube mitzählte und notierte.
Er entwickelte die erste Registrierkasse. Den unbestechlichen Kassierer.
130 Jahre später hängt sich das Finanzamt an diesen unbestechlichen Kassierer!
Ab 01.01.2017 müssen Registrierkassen auslesbar sein. Das heißt, dass das Finanzamt z.B. mit einem USB-Stick die Daten kopiert und dann mit Ihrer Software (IDEA) weiterverarbeitet. Benutzen Sie die alte Kasse weiter, müssen Sie mit Hinzuschätzungen im Rahmen einer Prüfung rechnen.
Muss ich bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) überhaupt eine Registrierkasse führen?
Ganz klar NEIN, aber ich würde Ihnen eine Registrierkasse dringend empfehlen. Zwar ist bei der EÜR nur eine Auszeichnungspflicht, also keine Buchhaltungspflicht, d.h. ein Stapel mit den Einnahmen und ein Stapel mit den Betriebsausgaben. Aber nach §22 UStG müssen Einzelaufzeichnungen vorliegen. Das alles per Hand zu fertigen, ist sehr schwierig und dürfte bei einer Betriebsprüfung fast immer zu Nachzahlungen führen.
Ab 2019 soll die Registriekasse noch weiter verschärft werden.
Es sind folgende Punkte geplant:
- Geldstrafen bis zu 25.000 EUR
- Zertifizierung des Kassenherstellers
- Kassen-Nachschau
Vorteile der Registrierkasse
Auf der anderen Seite bietet eine Registrierkasse auch viele Vorteile:
- Überprüfung der Warenverkäufe, um z.B. die Speisekarte bei einer Gastronoie zu verkleinern.
- Überprüfung der Mitarbeiter, dafür hat sie James Ritty erfunden.