Ein Fall aus der Praxis.
Eine Mandantin, die ein Friseurbetrieb betreibt, hatte eine Betriebsprüfung. Im Prüfungsbericht sind »nur« zwei Feststellung vom Prüfer enthalten.
Prüfungsbericht
Privatnutzung Telefon
Die Privatnutzung Telefon wird erhöht um 120 € pro Prüfungsjahr.
Sicherheitszuschlag
Sicherheitszuschlag von 2.000 €, weil Aufzeichnungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt worden sind. Unten Juristenh heißt das: Zur Abgeltung der vorhandenen Unsicherheiten hinsichtlich der Vollständigkeit der erfassten Erlöse werden die bisher festgestellten Besteuerungsgrundlagen um folgenden Sicherheitszuschlag erhöht.
Nach Anruf bei der Betriebsprüferin konnte der Sicherheitszuschlag 2.000 € auf 1.500 € gesenkt werden.
Stellt sich die Frage: Wie sind die Aufzeichnung der Mandantin?
Eine Registrierkasse war im Betrieb nicht vorhanden. Es gab nur eine offene Ladenkasse. Aufzeichnung wurden zwar geführt, diese sind nicht vollständig erfasst gewesen, insbesondere die Geschäftspartner (hier die Kunden, Anschrift) wurden nicht aufgezeichnet. Terminkalender wurden nicht aufbewahrt. Kundenkarteikarten wurden nicht geführt. Diese Mängel führten zu den Sicherheitszuschlag.
Zwar ist man bei der Einnahmeüberschussrechnung nicht verpflichtet ein gesondertes Kassenbuch zu führen, gleichwohl sind aber Aufzeichnung zu führen, die über eine bloße Belegsammlung hinausgehen.
Hat ihr Betrieb hohe Bareinnahmen?
Dann achten Sie bitte unbedingt darauf, diese genau aufzuzeichnen, sodass der Prüfer diese nachvollziehen kann. Sollten Sie noch keine Registrierkasse haben, empfehlen wir Ihnen eine anzuschaffen.