Fahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjekten sind als Werbungskosten abzugsfähig. Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen richtet sich nach dem Umfang der Fahrten. [su_spacer][/su_spacer] Die Regelmäßigkeit ist maßgeblich [su_spacer size="10"][/su_spacer] Werden die Objekte nur gelegentlich aufgesucht, können die … [Weiterlesen...]