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Aktuelle Seite: Startseite / Arbeitnehmer / Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjekten

Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjekten

21. Juni 2016 von Lutz Spieker

Mietvertrag mit WagenFahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjekten sind als Werbungskosten abzugsfähig. Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen richtet sich nach dem Umfang der Fahrten.

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Die Regelmäßigkeit ist maßgeblich

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Werden die Objekte nur gelegentlich aufgesucht, können die Aufwendungen in tatsächlicher Höhe oder mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden (Hin- und Rückstrecke).

Wenn die Objekte allerdings sehr häufig und mit einer gewissen Nachhaltigkeit angefahren werden, wird aus den aufgesuchten Objekten der Mittelpunkt der Vermietungstätigkeit. In derartigen Fällen sind die Aufwendungen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nur mit der Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € je Entfernungskilometer berücksichtigungsfähig (Nur Hinstrecke).

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Kategorie: Arbeitnehmer, Unternehmer

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Lutz SpiekerMein Name ist Lutz Phillipp Spieker. Ich bin selbständiger Steuerberater und Dozent für Steuerrecht.

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