Steuerberater Online deutschlandweit

Der-Steuerberater.com I Dein Steuerberater

Rufen Sie uns an: 05531-7064270
Online-Betreuung   I   Online-Portal   I   FiBu1-Login

  • Startseite
  • Über Uns
  • Steuer-Tipps
  • Wie kann ich helfen?
  • Preise
  • Gratis
  • Kontakt
Aktuelle Seite: Startseite / Arbeitnehmer / Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjekten

Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjekten

21. Juni 2016 von Lutz Spieker

Mietvertrag mit WagenFahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjekten sind als Werbungskosten abzugsfähig. Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen richtet sich nach dem Umfang der Fahrten.

[su_spacer][/su_spacer]

Die Regelmäßigkeit ist maßgeblich

[su_spacer size=“10″][/su_spacer]

Werden die Objekte nur gelegentlich aufgesucht, können die Aufwendungen in tatsächlicher Höhe oder mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden (Hin- und Rückstrecke).

Wenn die Objekte allerdings sehr häufig und mit einer gewissen Nachhaltigkeit angefahren werden, wird aus den aufgesuchten Objekten der Mittelpunkt der Vermietungstätigkeit. In derartigen Fällen sind die Aufwendungen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nur mit der Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € je Entfernungskilometer berücksichtigungsfähig (Nur Hinstrecke).

[su_spacer size=“40″][su_spacer][/su_spacer]

Das könnte Sie auch interessieren

  • KOSTENLOSE BUCHHALTUNGSSOFTWARE 2021 – Die 3 BESTEN Tools um die Buchhaltung selber zu erstellen!
    KOSTENLOSE BUCHHALTUNGSSOFTWARE 2021 – Die 3…
  • Betriebsunterbrechung MUSS ausgezahlt werden! NEUES URTEIL Betriebsschließungsversicherung
    Betriebsunterbrechung MUSS ausgezahlt werden! NEUES…
  • Überbrückungshilfe III ist da! Was ist verbessert worden? Steuerberater erklärt…
    Überbrückungshilfe III ist da! Was ist verbessert…

Kategorie: Arbeitnehmer, Unternehmer

Wobei brauchen Sie Unterstützung?

  • Allgemein
  • Arbeitnehmer
  • Lohn
  • PKW
  • Unternehmer

Neuste Artikel

  • Kein Aprilscherz! Corona-Hilfen wurden DRASTISCH verbessert & Der NEUE Eigenkapitalzuschuss erklärt
  • Härtefallfonds einfach erklärt: Wer bekommt jetzt noch Geld?
  • Der größte HAKEN an der Neustarthilfe … VOR dem Antrag unbedingt anschauen! Die Schlussabrechnung
  • Neustarthilfe einfach erklärt I Steuerberater erklärt den Antrag
  • Überbrückungshilfe III Antrag ausfüllen I Steuerberater erklärt

Kontaktformular

Diese Einstellung können Sie jederzeit widerrufen, indem Sie eine E-Mail an info@der-steuerberater.com schicken.

Über Uns

Lutz SpiekerMein Name ist Lutz Phillipp Spieker. Ich bin selbständiger Steuerberater und Dozent für Steuerrecht.

„Der-Steuerberater.com“ ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um kostengünstige und faire Steuerberatungsleistung geht und das deutschlandweit. Über unsere sichere Onlinebetreuung sind wir innerhalb von wenigen Minuten bei Ihnen. Klug Steuern sparen!

Mehr Steuerwissen?

https://vimeo.com/455417009?loop=0

So stellst Du Dein Business auf steuerliche sichere Beine. Dieser Kurs zeigt Dir die vielen Fallstricke – Lösungen inklusive!

-> Jetzt bestellen!

 

Juristische Informationen

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt

Online Portale vom Steuerberater

  • Steuer-Tipps
  • Online Gebührenrechner
  • Online Betreuung
  • Online Portal
  • Online Buchhaltung FiBuOne.de
  • Online Gehaltsrechner
Der-Steuerberater.com I Carl-Hampe-Straße 15 I 37603 Holzminden I info@der-steuerberater.com I Telefon 05531-7064270
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.OKDatenschutzerklärung