Steuerberater Online deutschlandweit

Der-Steuerberater.com I Dein Steuerberater

Rufen Sie uns an: 05531-7064270
Online-Betreuung   I   Online-Portal   I   FiBu1-Login

  • Startseite
  • Über Uns
  • Steuer-Kompass
  • Steuer-Tipps
  • Wie kann ich helfen?
  • Preise
  • Kontakt
Aktuelle Seite: Startseite / Unternehmer / Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsache bei Vermietung

Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsache bei Vermietung

3. März 2016 von Lutz Spieker

Finanzamt neue Tatsachen Steuerberater und Finanzamt

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid darf aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen neuen Tatsache zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden. Das gilt nur dann nicht, wenn das nachträgliche Bekanntwerden auf einer schwerwiegenden Ermittlungspflichtverletzung des Finanzamts beruht.

[su_spacer][/su_spacer]

I. Der Hintergrund

[su_spacer size=“10″][/su_spacer]

Die Steuerpflichtigen waren zu gleichen Teilen Erben verschiedener Miet- und Geschäftsgrundstücke. Das Finanzamt bat die Erben um Angaben zu den ererbten Grundstücken, um die Grundbesitzwerte für Zwecke der Erbschaftsteuer feststellen zu können. Auf die Einreichung von Steuererklärungen wurde ausdrücklich verzichtet.

Bei einer Betriebsprüfung stellte das Finanzamt fest, dass die Gebäude verpachtet und auch nutzbar waren. Deshalb änderte das Finanzamt seine Bewertungsmethode und legte für die Feststellung des Grundbesitzwertes nicht mehr den Steuerbilanzwert zu Grunde, sondern stellte nunmehr nach dem Ertragswertverfahren einen höheren Ertragswert fest.

Die Erben waren der Ansicht, dass eine Bescheidänderung nicht mehr hätte erfolgen dürfen, weil das Finanzamt den Umstand der Vermietung durch gehörige Erfüllung seiner Ermittlungspflicht vorher hätte erfahren können und es insoweit an einer Bescheidänderung aufgrund von Treu und Glauben gehindert sei.

[su_spacer size=“40″][su_spacer][/su_spacer]

II. Die Entscheidung

[su_spacer size=“10″][/su_spacer]

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Änderung eines bestandskräftigen Bescheids ist nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn dem Finanzamt die nachträglich bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben wäre. Den Einwand der Kläger, der zuständige Sachbearbeiter hätte weitere Ermittlungen durchführen und so die Vermietbarkeit in Erfahrung bringen müssen, ließ das Finanzgericht nicht gelten. Denn der Bearbeiter hatte sich mit anderen Stellen des Finanzamts in Verbindung gesetzt, erfuhr aber trotzdem nichts von der Vermietung. Eine tiefergehende Ermittlung in Richtung einer möglichen Vermietbarkeit hatte sich somit nicht aufgedrängt. Erscheinen die Angaben des Steuerpflichtigen plausibel und vollständig, braucht das Finanzamt dem nicht mit Misstrauen begegnen und von sich aus weitere Ermittlungen anstellen.

 

Das könnte Sie auch interessieren

  • Home-Office! Wie richtest Du einen kostenlosen Fernzugriff in nur 5 Minuten ein?
    Home-Office! Wie richtest Du einen kostenlosen Fernzugriff…
  • VORSICHT bei Corona Soforthilfe! Strafbare Falschangaben und Subventionsbetrug-Steuerberater erklärt
    VORSICHT bei Corona Soforthilfe! Strafbare Falschangaben und…
  • Fast JEDER macht diesen Fehler … Überbrückungshilfe III Antrag richtig einreichen
    Fast JEDER macht diesen Fehler … Überbrückungshilfe…

Kategorie: Arbeitnehmer, Unternehmer

Wobei brauchen Sie Unterstützung?

  • Allgemein
  • Arbeitnehmer
  • Lohn
  • PKW
  • Unternehmer

Neuste Artikel

  • Macht ChatGPT bald die Steuererklärung? Steuerberater VS. Künstliche Intelligenz
  • Rücklagenkonto für das Finanzamt: So klappt es endlich (Einfacher Trick)
  • SCHNELL SEIN! 2 Steuertipps für 2022
  • Jetzt schnell sein! Steuern auf Photovoltaik (Dramatische Änderung)
  • Bis zu 200.000 € Steuern einsparen durch Photovoltaik?! Ganz einfacher Trick!

Kontaktformular

Diese Einstellung können Sie jederzeit widerrufen, indem Sie eine E-Mail an info@der-steuerberater.com schicken.

Über Uns

Lutz SpiekerMein Name ist Lutz Phillipp Spieker. Ich bin selbständiger Steuerberater und Dozent für Steuerrecht.

„Der-Steuerberater.com“ ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um kostengünstige und faire Steuerberatungsleistung geht und das deutschlandweit. Über unsere sichere Onlinebetreuung sind wir innerhalb von wenigen Minuten bei Ihnen. Klug Steuern sparen!

Mehr Steuerwissen?

https://vimeo.com/455417009?loop=0

So stellst Du Dein Business auf steuerliche sichere Beine. Dieser Kurs zeigt Dir die vielen Fallstricke – Lösungen inklusive!

-> Jetzt bestellen!

 

Juristische Informationen

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt

Online Portale vom Steuerberater

  • Steuer-Tipps
  • Online Gebührenrechner
  • Online Betreuung
  • Online Portal
  • Online Buchhaltung FiBuOne.de
  • Online Gehaltsrechner
Der-Steuerberater.com I Carl-Hampe-Straße 15 I 37603 Holzminden I info@der-steuerberater.com I Telefon 05531-7064270