Warten Sie noch mit dem Kauf bzw. der Errichtung einer Mietimmobilie. Ein Berliner Entwurf sieht eine zeitlich befristete Sonderabschreibung vor.
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Dabei sind folgende Veränderungen vorgesehen:
I. Was soll gefördert werden?
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Immobilien die zu fremden Wohnzwecken angeschafft oder hergestellt werden. Die Förderung greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zum Beispiel werden überwiegend Gebiete betroffen sein, wo die Mietpreisbremse greift sowie in Großstädten ab einer Einwohnerzahl von 100.000.
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II. Wie lange soll gefördert werden?
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Die Sonderabschreibung soll für die Immobilien gelten die zwischen dem 31.12.2015 und dem 01.01.2019 hergestellt bzw. angeschafft worden sind. Ob die Immobilie bis dahin fertiggestellt ist spielt keine Rolle.
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III. Wie hoch soll gefördert werden?
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Im Anschaffungsjahr und im darauffolgenden Jahr beträgt die Sonderabschreibung je 10%. Im dritten Jahr beträgt die Sonder – AfA 9% der Bemessungsgrundlage. Die lineare Abschreibung läuft wie gewohnt weiter und steht mit der Sonderabschreibung in keiner Verbindung. Die Sonder – AfA greift bei Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten von höchstens 2.000€ je Quadratmeter. Alles was darüber hinaus an Baukosten anfällt pro Quadratmeter wird nicht gefördert.
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