Mittlerweile dürfte den meisten PC-Benutzern bekannt sein, dass einfach gelöschte Dateien wieder hergestellt werden können, auch dann, wenn Festplatten defragmentiert oder sogar neu formatiert wurden. Dennoch speichern immer wieder Unternehmer persönliche Daten, interne Kalkulationen oder Aufzeichnungen über nicht versteuerte Bar-Einnahmen auf ihren Rechnern und wundern sich dann, wenn diese von den IT-Fahndern des Finanzamtes sichtbar gemacht werden.
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Die speziell ausgebildeten Fahnder nehmen entweder die kompletten Rechner bei Durchsuchungen mit oder ziehen sich vor Ort eine Kopie der Festplatte. Dies geschieht allerdings nicht unter Verwendung des vorhandenen USB-Anschlusses oder des eingebauten DVD-Brenners. Vielmehr werden die Geräte geöffnet und die Festplatte direkt von den Computerspezialisten des Fiskus‘ angezapft.
Neu dürfte für viele PC-Nutzer sein, dass auch Daten, die vermeintlich nur auf einem USB-Stick gespeichert wurden, ihre Spuren auf dem Rechner hinterlassen, häufig in Form von Sicherungskopien oder Images sogar den gesamten Inhalt von Dateien. Nur ganz wenige professionelle Reinigungs- und Löschprogramme sind tatsächlich in der Lage, Daten von Festplatten so nachhaltig zu entfernen, dass sie auch von Experten nicht wieder sichtbar gemacht werden können.
Hinweis: Bei ausgesonderten Rechnern ist man nur auf der sicheren Seite, wenn die Festplatten ausgebaut und gesondert vernichtet bzw. unbrauchbar gemacht werden.
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