Wenn sich ein Betriebsprüfer des Finanzamtes anmeldet, so sorgt dies in den geprüften Unternehmen meist für Unruhe. Auch wenn die Prüfung beim Steuerberater stattfindet, so müssen Unterlagen mehrerer Jahre herausgesucht und für den Prüfer zur Verfügung gestellt werden.
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Meist einige Zeit vor der Prüfung werden bereits CDs mit den Buchhaltungsdaten abgefragt, und es müssen organisatorische Vorbereitungen getroffen werden. Geprüfte Unternehmer hoffen daher, dass die Prüfung so schnell wie möglich abgeschlossen wird. Hoffnung auf ein schnelles Ende machen häufig auch die Betriebsprüfer selbst, wenn sie ankündigen, dass sie nur für einige Tage in den Betrieb kommen bzw. die Unterlagen beim Steuerberater einsehen. Tatsächlich ziehen sich jedoch viele Betriebsprüfungen über Monate hin und sind manchmal auch nach einem Jahr noch nicht abgeschlossen.
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Betriebsprüfer sind Einzelkämpfer
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Dies liegt u.a. daran, dass Betriebsprüfer alle Arbeiten rings um die Betriebsprüfung selbst erledigen müssen. Hierzu gehören ggf. auch Nachfragen bei Dritten, Auskünfte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder anderen Finanzämtern usw. Stehen bei solchen Auskunftsersuchen Antworten aus, so kann eine Betriebsprüfung nicht abgeschlossen werden. Die meisten Betriebsprüfer planen ihre Termine sehr langfristig. So wird häufig mit einer neuen Betriebsprüfung auch schon dann begonnen, wenn bei der letzten Betriebsprüfung noch Ermittlungen ausstehen oder Rechtsfragen zu klären sind.
Es ist also nicht so, dass eine Betriebsprüfung zunächst abgeschlossen wird, bevor mit der nächsten begonnen wird. Vielmehr laufen mehrere Betriebsprüfungen parallel nebeneinander. Manchmal wird erst eine andere Betriebsprüfung beendet, bevor die Arbeiten bei einer unterbrochenen Außenprüfung abgeschlossen werden. Eine weitere Folge des Einzelkämpfertums besteht natürlich darin, dass Betriebsprüfungen nicht weitergeführt werden, wenn der zuständige Beamte zu Weiterbildungen geht, Urlaub hat oder sogar längere Zeit erkrankt ist. Selbst bei mehrmonatiger Abwesenheit werden die offenen Betriebsprüfungen nicht auf andere Prüfer verteilt, sondern die Steuerpflichtigen vertröstet.