Meine Bilanzen und Steuererklärungen sind in Ordnung, weil sie vom Finanzamt noch nie bestanden wurden?
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Unternehmer und Selbstständige reichen beim Finanzamt häufig Steuererklärungen ein, die gemeinsam mit Jahresabschlüssen und weiteren Unterlagen schon fast den Umfang eines kleinen Taschenbuches haben. Wenn dann nach einiger Bearbeitungszeit ohne weitere Rückfragen ein Steuerbescheid ergeht, in dem die Angaben der Steuererklärung übernommen wurden, verlassen sich viele Steuerzahler darauf, dass ihre Bilanzen und Steuererklärungen vollkommen in Ordnung seien und sie auch bei einer eventuellen Betriebsprüfung mit keinen Beanstandungen rechnen müssen.
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Es ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtunm, dass jede Steuererklärung oder sogar jede Bilanz vom Finanzamt genau geprüft wird. Ist ein Unternehmer zur Betriebsprüfung vorgesehen, so wird seine Steuererklärung allenfalls oberflächlich geprüft und in vielen Fällen ohne Abweichung zur Veranlagung herangezogen. Der Steuerbescheid enthält dann den Hinweis, dass dieser „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung dem. § 164 AO“ steht. Es wird somit der späteren Betriebsprüfung übererlassen, Steuererklärungen und Bilanzen genau unter die Lupe zu nehmen und rechtlich zu beurteilen. Dies kann natürlich zu einem völlig anderen Ergebnis führen. Überraschte Unternehmer sind dann mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert.
Völlig unabhängig von Betriebsprüfungen sind eine ganze Reihe steuerlich erheblicher Sachverhalte aus der Bilanz nicht ersichtlich. Diese gibt z.B. Auskunft darüber, wie hoch die von einer GmbH gezahlten Gehälter und Vergütungen sind. Die Angemessenheit eines Geschäftsführer- oder Ehegattengehaltes lässt sich anhand der Bilanz jedoch nicht beurteilen. Dies betrifft z.B. auch Verträge mit nahen Angehörigen. Der Betriebsprüfer sieht zwar, dass Mieten den Gewinn des Unternehmens gemindert haben. Ob es sich jedoch um die Mietzahlungen an einen Angehörigen handelt und ob diese angemessen sind, entzieht sich seiner Beurteilung völlig.
Die Bilanz gibt dem Finanzamt nur einen ganz kleinen Einblick in die wirtschaftlichen Vorgänge rund um das Unternehmen. Zur Beurteilung der einzelnen Positionen von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung benötigt das Finanzamt viele Informationen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind. Somit kann sich ein Unternehmer keineswegs darauf verlassen, dass seine Bilanzen in Ordnung sind, wenn sie vom Finanzamt ungeprüft der Steuerfestsetzung zu Grunde gelegt werden.