Wichtiger Hinweis für Gastronomiebetriebe die sich von den Lockerungen neuen Umsatz versprechen.
Es ist bei der Besteuerung eurer Produkte und Dienstleistungen Vorsicht geboten. Getränke dürfen nicht mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% profitieren! Am besten ihr stellt rechtzeitig euer Kassensystem um, damit ihr am Ende nicht die fehlende Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müsst! Regelung gilt ab 01.07.2020 bis zum 30.06.2021